05.06.2014
Jobcenter muss "besonderen Bedarf" vollständig übernehmen
Das Bundessozialgericht (BSG) hat am 04.06.2014 eine wegweisende Entscheidung getroffen, die insbesondere für die Leistungsberechtigten von Bedeutung ist, die einen "besonderen Bedarf" haben, z.B. zur Wahrnehmung eines Umgangsrechtes oder aber zur Fahrten zu einem bestimmten Arzt, der nicht in Wohnortnähe ansässig ist.Es verwarf die Bagatellgrenze der Bundesagentur für Arbeit.
Zum Inhalt des Verfahrens, verweisen wir auf die Terminmitteilung des Bundessozialgerichtes, Terminmitteilung des Bundessozialgerichtes vom 04.06.2014, der nachfolgend auch zu lesen ist.
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22.04.2014
Gründe für Sanktionen - Betrachtung - Teil 2 - Eingliederungsvereinbarung
In unserem Artikel vom 16.03.2014 haben wir über die vielfältigen Gründe für eine Sanktion berichtet; im ersten Teil unserer Betrachtung vom 11.04.2014, haben wir den häufigsten Grund von Minderungen der Regelbedarfsleistung betrachtet. Nunmehr wollen wir einen weiteren Grund für Sanktionen näher analysieren.
Hier handelt es sich um den Verstoß gegen Regelungen, die in der Eingliederungsvereinbarung oftmals nur einseitig, durch das Jobcenter, festgelegt worden sind. Diese Verstöße sind allerdings in Betrachtung auf die Meldeversäumnisse eher marginal zu sehen, bedürfen aber trotzdem einer intensiveren Betrachtung.
Daher möchten wir an dieser Stelle, ein großes Problem und Hindernis für eine nachhaltige Integration – die Eingliederungsvereinbarung, mal detailliert erklären und erläutern. Teile dieser Erläuterung waren auch Bestandteil unserer sehr ausführlichen nochmals vorgelegten Fachaufsichtsbeschwerde im Rahmen einer Petition beim Petitionsausschuss des Landtages des Landes Nordrhein-Westfalen. Diese kann hier heruntergeladen werden.
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